Wahrscheinlich wissen Sie es bereits – das neue Jahr 2023 hielt für Anlegerinnen und Anleger ein schönes Bonbon bereit. Der Freibetrag, bis zu dessen Höhe Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen komplett steuerfrei vereinnahmen können, ist durch eine Gesetzesänderung von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro jährlich pro Person erhöht worden. Verheiratete können einen gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro statt wie bisher 1.602 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Wenn Sie der Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen, bleiben Ihre Kapitaleinkünfte bis zu dieser Höhe von vornherein steuerfrei. Wenn nicht, behält die Bank ggf. Steuern ein, die Sie sich erst im folgenden Jahr im Rahmen Ihrer Steuererklärung zurückholen können. Ein Freistellungsauftrag ist daher eine sinnvolle Sache.
Sofern Sie bereits einen Freistellungsauftrag über uns hinterlegt haben, ist schon alles erledigt, denn dieser wurde von der Bank zum Jahreswechsel automatisch erhöht.
Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag oder möchten (bei Verteilung auf mehrere Institute) den Betrag bei uns erhöhen? Melden Sie sich einfach bei uns, wie immer unterstützen wir Sie auch hierbei gerne!
Wahrscheinlich wissen Sie es bereits – das neue Jahr 2023 hielt für Anlegerinnen und Anleger ein schönes Bonbon bereit. Der Freibetrag, bis zu dessen Höhe Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen komplett steuerfrei vereinnahmen können, ist durch eine Gesetzesänderung von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro jährlich pro Person erhöht worden. Verheiratete können einen gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro statt wie bisher 1.602 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Wenn Sie der Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen, bleiben Ihre Kapitaleinkünfte bis zu dieser Höhe von vornherein steuerfrei. Wenn nicht, behält die Bank ggf. Steuern ein, die Sie sich erst im folgenden Jahr im Rahmen Ihrer Steuererklärung zurückholen können. Ein Freistellungsauftrag ist daher eine sinnvolle Sache.
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