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Jahressteuerunterlagen 2018

Sicherlich erinnern Sie sich, dass Sie im vergangenen Jahr Ihre Jahressteuerbescheinigungen von den Banken erst sehr spät erhalten haben. Das lag am Investmentsteuerreformgesetz, das bei den Fondsgesellschaften einige Umstellungen nötig machte. Damit war aber auch die Hoffnung verbunden, dass anschließend alles besser und schneller laufen würde. Und tatsächlich gibt es gute Nachrichten: 2019 bewahrheitet sich diese Hoffnung. Die ersten Banken haben die Jahressteuerbescheinigungen für 2018 jetzt schon fertiggestellt. Die wichtigsten Depotstellen im Überblick: FoDB Fondsdepot Bank sowie FFB FIL Fondsbank: Die Jahressteuerbescheinigungen nebst Aufstellung der Erträge wurden von beiden Depotstellen in den meisten Fällen schon Ende Februar / Anfang März zugestellt, und zwar grundsätzlich per InfoManager/Onlinepostfach. Die dortigen Dokumente gelten als Originale. Es erfolgt kein zusätzlicher postalischer Versand. Nur bei Depots ohne InfoManager/Onlinepostfach wurden bzw. werden die Unterlagen wie früher postalisch zugestellt. Hier weist die FFB außerdem darauf hin, dass eine Steuerbescheinigung nur versandt wird, wenn tatsächlich Steuern abgeführt wurden. Die FoDB erläutert zudem: „Es besteht die Möglichkeit, dass für bestimmte Fonds die Steuerdaten erst nachträglich vorliegen und sich die Erstellung der Steuerbescheinigung verzögert. In diesem Fall informieren wir die Kunden mit einem gesonderten Anschreiben.“ DWS: Die DWS wird die Jahresunterlagen erst im Mai bzw. Juni 2019 versenden, also später als die beiden anderen Depotstellen. Dafür erfolgt der Versand hier weiterhin grundsätzlich per Post. AAB Augsburger Aktienbank: Die AAB versendet die Jahresunterlagen erst ab Ende April. Wie die FoDB und die FFB stellt auch die AAB die Unterlagen soweit wie möglich (d.h. wenn dieses vorhanden ist) nur per Onlinepostfach zu. Wenn Sie die Unterlagen zusätzlich per Post erhalten möchten, können Sie sie formlos bei der AAB anfordern (Fax, Telefon, Mail); es fallen dann Portokosten an. Kunden mit FFB-, FoDB- oder AAB-Depots bitten wir, sich dort einzuloggen und Ihre Jahressteuerunterlagen aus dem Onlinepostfach bzw. InfoManager herunterzuladen: Ihre Zugangsdaten haben Sie bei der Depoteröffnung erhalten.

Sicherlich erinnern Sie sich, dass Sie im vergangenen Jahr Ihre Jahressteuerbescheinigungen von den Banken erst sehr spät erhalten haben. Das lag am Investmentsteuerreformgesetz, das bei den Fondsgesellschaften einige Umstellungen nötig machte. Damit war aber auch die Hoffnung verbunden, dass anschließend alles besser und schneller laufen würde.

Und tatsächlich gibt es gute Nachrichten: 2019 bewahrheitet sich diese Hoffnung. Die ersten Banken haben die Jahressteuerbescheinigungen für 2018 jetzt schon fertiggestellt.

Die wichtigsten Depotstellen im Überblick:

FoDB Fondsdepot Bank sowie FFB FIL Fondsbank:

Die Jahressteuerbescheinigungen nebst Aufstellung der Erträge wurden von beiden Depotstellen in den meisten Fällen schon Ende Februar / Anfang März zugestellt, und zwar grundsätzlich per InfoManager/Onlinepostfach. Die dortigen Dokumente gelten als Originale. Es erfolgt kein zusätzlicher postalischer Versand.

Nur bei Depots ohne InfoManager/Onlinepostfach wurden bzw. werden die Unterlagen wie früher postalisch zugestellt. Hier weist die FFB außerdem darauf hin, dass eine Steuerbescheinigung nur versandt wird, wenn tatsächlich Steuern abgeführt wurden.

Die FoDB erläutert zudem: „Es besteht die Möglichkeit, dass für bestimmte Fonds die Steuerdaten erst nachträglich vorliegen und sich die Erstellung der Steuerbescheinigung verzögert. In diesem Fall informieren wir die Kunden mit einem gesonderten Anschreiben.“

DWS:

Die DWS wird die Jahresunterlagen erst im Mai bzw. Juni 2019 versenden, also später als die beiden anderen Depotstellen. Dafür erfolgt der Versand hier weiterhin grundsätzlich per Post.

AAB Augsburger Aktienbank:

Die AAB versendet die Jahresunterlagen erst ab Ende April. Wie die FoDB und die FFB stellt auch die AAB die Unterlagen soweit wie möglich (d.h. wenn dieses vorhanden ist) nur per Onlinepostfach zu. Wenn Sie die Unterlagen zusätzlich per Post erhalten möchten, können Sie sie formlos bei der AAB anfordern (Fax, Telefon, Mail); es fallen dann Portokosten an.

Kunden mit FFB-, FoDB- oder AAB-Depots bitten wir, sich dort einzuloggen und Ihre Jahressteuerunterlagen aus dem Onlinepostfach bzw. InfoManager herunterzuladen:


Ihre Zugangsdaten haben Sie bei der Depoteröffnung erhalten.

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