Finanzlexikon

Finanzlexikon

LinkedIn
XING
Facebook
Email

Bürgschaft

Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.

Kontakt

Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.