Finanzlexikon

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Einzugsermächtigung

Bei der Einzugsermächtigung handelt es sich um ein Lastschriftmandat für Lastschriften im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren. Dabei erteilt der Zahlungspflichtige dem Empfänger der Zahlung eine schriftliche Erlaubnis von seinem Konto eine bestimmte Geldsumme einzuziehen. Sollte es zu einem Fehler gekommen sein, kann dem Einzug innerhalb von acht Wochen nach dem Rechnungsabschluss widersprochen werden, sodass der Betrag wieder auf das Konto gezahlt wird.

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