Finanzlexikon

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Familienangehörige

In zahlreichen Versicherungspolicen ist es möglich neben dem Hauptversicherungsnehmer weitere Familienmitglieder mitzuversichern. So ist es möglich, dass in Hausratspolicen das Eigentum aller Haushaltsangehörigen mitversichert ist und in der Privathaftpflicht kann der Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder mitversichert werden.

Kontakt

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