Ein Wenigfahrer-Rabatt existiert für Fahrer, welche eine unterdurchschnittliche Kilometeranzahl pro Jahr zurücklegen. Die von dem Vertragsnehmer angegebene Jahresfahrleistung muss dieser nachweisen, da sonst Vertragsstrafen anfallen können.
Ein Wenigfahrer-Rabatt existiert für Fahrer, welche eine unterdurchschnittliche Kilometeranzahl pro Jahr zurücklegen. Die von dem Vertragsnehmer angegebene Jahresfahrleistung muss dieser nachweisen, da sonst Vertragsstrafen anfallen können.
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